Faires Anwerben

Bei der Rekrutierung von Pflegekräften aus Drittstaaten befolgt Indocare hohe ethische Standards. Wir vermitteln Personal von Indien nach Deutschland.

Der Bewerber erhält diese Broschüren 7 Tage vor Vertragsunterzeichnung.

Grundsatzerklärung

Wir möchten sowohl Pflegekräften als auch Pflegeeinrichtungen in Deutschland eine soziale und nachhaltige Perspektive bieten. Fairness und Ethik stehen bei uns an erster Stelle. Wir verpflichten uns als auch unsere Partner zu einer fairen und ethischen Anwerbung und Vermittlung von internationalen Pflegekräften entsprechend den unten aufgelisteten Prinzipien des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“:

In Anlehnung an die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte wird sichergestellt, dass sich unser Unternehmen seiner menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bewusst ist. Unser Unternehmen verfügt daher über eine Grundsatzerklärung, in der Selbstverpflichtungen zur Einhaltung internationaler Standards auf dem Gebiet des Menschenrechts- und Arbeitsschutzes enthalten sind.

1. Die sechs Leitprinzipien des RAL-Gütezeichens Faire Anwerbung Pflege Deutschland

Wir verpflichten uns zu einer fairen und ethischen Anwerbe- und Vermittlungspraxis entsprechend den sechs Leitprinzipien des RAL-Gütezeichens Faire Anwerbung Pflege Deutschland, namentlich

1.1. Schriftlichkeit für die Überprüfbarkeit 

Sämtliche Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, konkrete Arbeitsplatzangebote sowie Informationen für Pflegefachpersonen werden von uns schriftlich festgehalten. Das ermöglicht nicht nur die objektive Überprüfbarkeit im Prüfprozess, sondern bietet allen Beteiligten eine verlässliche und nachvollziehbare Informationsgrundlage. Alle relevanten Unterlagen werden hierbei adressatengerecht und rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Dabei werden diese Unterlagen in einer Sprache vorgelegt, welche die Pflegefachperson versteht, sodass diese vom Inhalt Kenntnis nehmen kann.

1.2. Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Pflegefachpersonen 

Wir erheben von der Pflegefachperson weder direkt oder indirekt Vermittlungskosten noch Kosten für unmittelbar mit der Vermittlung zusammenhängende Leistungen (sogenanntes Employer-Pays-Prinzip). Dies gilt für die gesamte Dienstleistungskette. Der Arbeitgeber hat gemäß dem Bestellerprinzip für die im Rahmen der Rekrutierung anfallenden Kosten aufzukommen. Sollten der Pflegefachperson schon vor Beginn der Vermittlung Kosten für den Spracherwerb entstanden sein, so tragen wir dafür Sorge, dass diese an die Pflegefachperson zurückerstattet werden.

1.3. Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Pflegefachpersonen 

Wir verpflichten uns dazu, dass das unternehmerische Risiko einer Auslandsanwerbung allenfalls in begrenztem Maß auf die Pflegefachperson umgelegt wird. Vertragsklauseln, die von der Pflegefachperson Rückzahlungen verlangen, greifen nur, wenn der Vermittlungsprozess nicht wie geplant abgeschlossen werden kann. Sie dürfen sich lediglich auf Kosten beziehen, die zum einen tatsächlich und zum anderen im Herkunftsland entstanden sind. Rückzahlungsklauseln müssen schriftlich festgehalten und vor Abschluss eines Vertrages bekannt gewesen sein. Die Pflegefachperson muss solchen Klauseln ausdrücklich zugestimmt haben.

1.4. Transparenz zu Strukturen, Leistungen und Kosten 

Wir tragen dafür Sorge, dass alle Beteiligten im Vermittlungsprozess zu jedem Zeitpunkt der Anwerbung souveräne, mündige und vollinformierte Entscheidungen treffen können und als Partner auf Augenhöhe verstanden werden. Hierzu werden ihr allen Beteiligten schon von Beginn an den voraussichtlichen Ablauf des Vermittlungsprozesses und mögliche entstehende Kosten transparent darlegen.

1.5. Nachhaltigkeit und Partizipation 

Pflegefachpersonen sollen nach unserer Auffassung langfristige Arbeitsverhältnisse eingehen. Wir klären daher mit Pflegefachpersonen und Arbeitgebers bereits im Vorfeld gegenseitige Erwartungen untereinander, an das Berufsbild und den Pflegefachmarkt in Deutschland im Allgemeinen.

1.6. Gesamtverantwortung für die vollständige Dienstleistungskette

Unser Unternehmen ist sich seiner hohen Verantwortung gegenüber den Pflegefachpersonen, den Arbeitgebern und der Pflege insgesamt bewusst. Der Prozess der Anwerbung wird daher von uns ganzheitlich angegangen, Prozesse werden regelmäßig überprüft und hinterfragt und wir stellen in Eigenüberwachung klar, dass unsere Prinzipien konsequent eingehalten werden.

2. Einhaltung des WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel

Wie verpflichten uns zur Einhaltung des WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel. Wir rekrutieren insbesondere nicht in Länder, die auf der aktuell geltenden WHO health workforce support and safeguards list aufgeführt sind.

3. Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards

Wir verpflichten uns zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards, insbesondere der ILO Kernarbeitsnormen, der ILO General principles and operational guidelines for fair recruitment and definition of recruitment fees and related costs, der United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights sowie internationaler UN-Menschenrechtsabkommen.

4. Verzicht auf Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen

In den Vermittlungsverträgen mit den Pflegefachpersonen verzichten wir auf unzulässige Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen. Wir verpflichten uns, nicht in Arbeitsverträge zu vermitteln, die Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen enthalten, die sich auf die Kosten für die Vermittlung beziehen.

Des Weiteren gelten folgende Standards bei Vertragsabschluss mit Indocare: 

1. Verpflichtung am WHO Global Code of Practice: National Reporting Instrument 2021 

2. Anwendung des „Employer-Pays“-Prinzip The Employer Pays Principle | Institute for Human Rights and Business (ihrb.org) 

3. Einhaltung der internationaler Menschenrechtskonventionen International Human Rights Law | OHCHR 

4. Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen Labour standards (ilo.org) insbesondere die Allgemeinen Prinzipien und operativen Leitlinien für eine faire Anwerbung 

5. Einhaltung der IRIS-Standards

Indocare verpflichtet sich: 

1. in den Vermittlungsverträgen mit den Pflegefachpersonen auf Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen unter Berücksichtigung der in Kriterium 3.4 genannten Ausnahmen zu verzichten 

2. nicht in Arbeitsverträge zu vermitteln, die Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen enthalten, die sich auf die Kosten für die Vermittlung beziehen

Unsere Werte

Indocare behandelt alle Menschen gleich, unabhängig von ihrer Religion, ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Neigung oder ihrer Herkunft. Der respektvolle Umgang mit allen Beteiligten ist für uns sehr wichtig. Schnelle Lösungen für Ihre Probleme zu finden, ist für uns ein Motivationsschub. Wir arbeiten schnell und Effizient, um unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen. Service bedeutet uns sehr viel, wir sind für alle unsere Interessengruppen da. Wir hören Ihnen zu, gehen auf Ihre Wünsche ein und kümmern uns um Ihre Anliegen.

Gewährleistung der Transparenz im Vermittlungsprozess

1
Suche nach geeigneten indischen Kandidaten und Kandidatinnen
(1 Monat)
2
Online Bewerbungsgespräch mit zukünftigem Arbeitgeber
(1 Monat)
3
Deutsch lernen an einer indischen Sprachschule bis zum Level B1/B2
(12 Monate)
4
Antrag auf Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses
(6 Monate)
5
Einreise des Personals aus Indien nach Deutschland
(3 Monate)
6
Teilnahme am B2-Sprachkurs in Deutschland
(3-4 Monate)
7
Ausführliche Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung
(6 Monate)
8
Abschluss des Anerkennungsverfahrens: Urkunde für Pflegefachkraft
(2 Monate)

Die beiden Mustervorlagen werden bei jeder Vermittlung verwendet, um die Transparenz des gesamten Vermittlungsprozesses für alle beteiligten Personen zu gewährleisten:

Beschwerdeverfahren

Wir bitten Sie, Ihr Anliegen an folgende E-Mail-Adresse zu richten: complaint@indocare.de. Ihr Ansprechpartner ist Johannes Demir. Jede Beschwerde durchläuft innerhalb einer Frist von maximal 3 Wochen das Beschwerdeverfahren.

Kontakt

Indocare GmbH
Blaumeisenweg 6
21077 Hamburg

Mail: info@indocare.de
Telefon: + 49 (0) 40 796 59 13
Fax: + 49 (0) 40 318 11 476

Öffnungszeiten:

Mo-Do: 08:00-16:00 Uhr

Fr: 08:00-13:00 Uhr

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Senden Sie eine Nachricht an complaint@indocare.de

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